Von der Vision zur nachhaltigen Realität:
Projektentwicklung im Bereich Photovoltaik

Unsere Experten der Projektentwicklung begleiten den gesamten Entwicklungsprozess unserer Photovoltaik-Projekte. Von der gründlichen Standortanalyse bis zur erfolgreichen Realisierung arbeiten wir daran, grüne Energiequellen mit langfristigen wirtschaftlichen und ökologischen Vorteilen zu schaffen. Dabei optimieren wir das Anlagelayout, um maximale Effizienz und Rentabilität sicherzustellen, während wir den Genehmigungsprozess effektiv durchlaufen.

 

Projektentwicklung
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Projektentwicklung

Projektentwicklung

Durch umfassende Erfahrung in der Kooperation mit Gemeinden, Grundstückseigentümern und deutschen Behörden verfügt unser Team von Experten über die Fähigkeit, sämtliche planungs- und genehmigungsrechtlichen Aspekte sowie technische Anforderungen zu bewältigen. Dies gewährleistet eine erfolgreiche Umsetzung eines Projekts.

  • Identifikation geeigneter Standorte  
  • Durchführung von Wirtschaftlichkeitsanalysen  
  • Erstellung des Anlagedesigns  
  • Vorbereitung und Erstellung der Unterlagen für den Genehmigungsantrag
  • Beschaffung von Finanzmitteln für das Projekt  
  • Beschaffung aller benötigten Komponenten und Materialien  
  • Überwachung der Bauphase  
  • Koordination des Anschlusses der Anlage an das Stromnetz

Projektakquise und Kooperation

Möchten Sie Ihre Projektrechte an einen versierten und zuverlässigen Partner verkaufen? Oder suchen Sie nach einem ebenbürtigen Kooperationspartner? Wir erwerben Projektrechte in sämtlichen Entwicklungsstadien und bieten bei Bedarf Stadtwerken, Entwicklern, Planern oder Energiegenossenschaften eine Partnerschaft zur weiteren Projektentwicklung an.

 

Für Kommunen

Unsere Solarparks dienen nicht allein der Erzeugung grüner Energie und dem aktiven Beitrag zum Klimaschutz, sondern zielen auch darauf ab, konkrete Vorteile und Mehrwerte für die lokale Bevölkerung zu schaffen. Dies erreichen wir durch verschiedene Ansätze, wie zum Beispiel die Umsetzung von Maßnahmen gemäß § 6 Absatz 3 des EEG. Seit Juli 2021 besteht die Option, einseitige Zuwendungen an Gemeinden, in deren Gebiet eine Solar-Freiflächenanlage errichtet wird, zu leisten. Hierbei kann der Betreiber bis zu 0,2 ct pro eingespeister kWh Strom an die Gemeinde abführen. Solche Vereinbarungen dürfen gemäß den Bestimmungen des § 6 EEG jedoch erst nach Zustimmung der Gemeinde durch Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger getroffen werden.

Darüber hinaus gehen wir über die Richtlinien des § 6 hinaus und entwickeln individuelle Konzepte in unseren Projekten, die einen Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen schaffen. Beispielsweise bieten wir in ausgewählten Projekten Bürgerbeteiligungsmodelle an, die auf unseren Veranstaltungen näher erläutert werden. Die Umsetzung geeigneter Ansätze im Projekt besprechen wir gerne vor Ort in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern.

Förderung der Biodiversität

Neben aktivem Klimaschutz tragen durchdachte Freiflächen-Solarparks auch wesentlich zur Erhaltung und Förderung der örtlichen Biodiversität bei. Unsere Verpflichtung zur Einhaltung entsprechender Standards unterstützt aktiv die Artenvielfalt. In unseren Solarparks legen wir Blühwiesen für Wildbienen an, bieten heimischen Brutvögeln und Fledermäusen geeignete Nistkästen und schaffen geschützte Lebensräume für die seltene Zauneidechse durch die Anlage von kleinen Holz- und Steinhaufen, sogenannten „Eidechsenhotels“. Unsere enge Zusammenarbeit mit OTTO und atmosfair unterstreicht diesen Ansatz zusätzlich.

Biodiversität
Biodiversität
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